03.09.2010

Von: WM

Homburg: Vergleich über Einsatz von Leiharbeitern geschlossen

Zahl auf 27 Leiharbeiter begrenzt – bei Weiterbeschäftigung nach 31.12. befristete Einstellung

Am 31. August verhandelte das Arbeitsgericht Neunkirchen/Saar über die verweigerte Zustimmung des Betriebsrates zur Beschäftigung von 27 Leiharbeitnehmern im Homburger Werk IWH. Der Arbeitgeber hatte vor dem Gericht die Ersetzung der fehlenden Zustimmung des Betriebsrats beantragt.

In der Verhandlung trug der Arbeitgeber seine Argumente für den Einsatz von Leiharbeitnehmern, der Betriebsrat seine Argumente gegen Leiharbeit vor. Dabei ließ das Gericht erkennen, dass es eine Leiharbeitsquote von 15 Prozent, wie vom Unternehmen gewünscht, für völlig überzogen hält.

Unter Vermittlung des Arbeitsgerichts wurde dann ein Vergleich geschlossen: Danach gilt die Zustimmung für 27 Leiharbeitnehmer der Fa. Hofmann im Werk IWH bis zum 31.12.2010 als erteilt. Die Anzahl von 27 Leiharbeitnehmern darf nicht überschritten werden. Falls über den 31.12.2010 hinaus Bedarf zur Weiterbeschäftigung besteht, müssen die 27 Leiharbeitnehmer befristet eingestellt werden.

Außerdem soll betrieblich der Einsatz von Leiharbeitnehmern bis zum 31.12.2010 in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden.

Für den Betriebsrat Homburg ist der Vergleich ein tragfähiger Kompromiss. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern wurde damit begrenzt und befristet. Offen ist, ob wirklich eine Betriebsvereinbarung zustande kommt.

Der Betriebsrat hofft, dass es mit der befristeten Einstellung der 27 Leiharbeitnehmer klappt, und wird die Betroffenen über die aktuelle Entwicklung in Sprechstunden informieren.


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