
Andreas Kossack muss weiterbeschäftigt werden
Gestern hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass der gekündigte Conti VDO-Mitarbeiter und IG Metall-Vertrauensmann Andreas Kossack zu unveränderten Konditionen weiterbeschäftigt werden muss. Der Richter hat der Kündigungsschutzklage von Kossack in vollem Umfang stattgegeben und auch keine Revision zugelassen.
Die Kündigung von Kossack war offensichtlich politisch motiviert, aber mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes begründet worden. Kosack wurden aber nicht inzwischen frei gewordene Arbeitsplätze angeboten. Stattdessen wurden dort Kollegen befristet weiter beschäftigt, die schon in eine Transfergesellschaft gewechselt hatten. Nach Auffassung des Gerichts hat Conti die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten nicht ernsthaft und überzeugend geprüft. Deswegen war die Kündigung unwirksam.
Streikaktion gegen Arbeitsplatzverlagerung
Kosack hatte 2008 bei einer Streikaktion gegen Arbeitsplatzverlagerung als Sprecher fungiert. Der Streik vor zwei Jahren richtete sich gegen die Unternehmensentscheidung, die Abteilung Sensorik komplett nach Tschechien, Ungarn und China zu verlagern. Durch den Widerstand der Beschäftigten blieb jedoch ein Teil der Arbeitsplätze in Dortmund erhalten.
Die regionalen Medien haben wiederholt über die Kündigung berichtet. Außerdem hatte sich ein Solidaritätskreis gegen die Kündigung gebildet.

