
Seit 1. Januar 2009 gibt es am Standort Wetzlar keine Betriebsvereinbarung mehr, die eine Flexibilisierung der Jahresarbeitszeit vorsieht. Grund war die Verlagerung der Produktion nach Tschechien, die am Standort mehr als 350 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz kostete.
Daher war für den Betriebsrat und die Beschäftigten klar: Für die verbliebene Entwicklung und Verwaltung gelten ab Januar die Regelungen des Tarifvertrages, der bei einer Erhöhung der individuellen wöchentlichen Arbeitszeit Überstundenzuschläge vorsieht. Die Geschäftsleitung ließ trotz Nichtgenehmigung von Mehrarbeit ständig länger arbeiten und verletzte das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gem. § 87 BetrVG.
Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, verweigert sie nun in vielen Fällen die Auszahlung von Überstundenzuschlägen. Totz mehrerer Gespräche ist keine Einigung in Sicht.
Der Betriebsrat wird daher für nächste Woche zu einer Betriebsversammlung einladen, nach einer Information an die Beschäftigten werden rechtliche Schritte gegen die Verstöße der Mitbestimmung des Betriebsrates und Nichteinhaltung des Tarifvertrages eingeleitet.

