
Montagehelferin setzt vor Gericht Weiterbeschäftigung bei Conti durch
Am Dienstag hat das Arbeitsgericht Dortmund entschieden, dass die Kündigung der Dortmunder Conti-Mitarbeiterin Ilona Kolberg unwirksam ist. Das Arbeitsverhältnis gilt als nicht aufgelöst, die Kollegin muss weiterbeschäftigt werden.
Nach über 20 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte Conti Automotive im Jahr 2008 der Montagehelferin krankheitsbedingt gekündigt. Basis dafür war damals ein ärztliches Gutachten der Arbeitsagentur Dortmund mit einer negativen Gesundheitsprognose. Das Gutachten hatte „völlige Leistungsunfähigkeit“ festgestellt. Damit war nicht nur Conti, sondern auch die Kasse der Arbeitsagentur entlastet: Die Kollegin bekam nicht mehr Krankengeld, sondern Frührente.
Aber im Herbst 2010 hatte Frau Kolberg mit einer einstweiligen Anordnung zunächst ihre vorübergehende Weiterbeschäftigung durchgesetzt. Seitdem arbeitet sie sogar in drei Schichten. Damit war jetzt die Entscheidung des Arbeitsgerichts klar.
Noch ist offen, ob Conti gegen das Urteil Berufung einlegt.

